Das Forstpersonal der Landesforststation Stern ist insbesondere zuständig für:
- die Anwendung des forstlich-hydrogeologischen Schutzes sowie anderer Schutzvorschriften;
- den Schutz und die Überwachung jeglicher Tätigkeit, die die Integrität der natürlichen Umwelt und ihre ökologischen Gleichgewichte gefährden könnte;
- den Dienst, Schutz und die technische Bewirtschaftung der Wald- und Weidegüter sowie diesbezügliche
- Verbesserungsmaßnahmen;
- Wiederherstellungsarbeiten, Bauarbeiten und forstlich-landwirtschaftliche Maßnahmen;
- die Förderung der Forstwirtschaft, des Alpinismus und des Schutzes der Fischgewässer durch Maßnahmen zugunsten des Berggebietes;
- die Überwachung von Flüssen zur Vermeidung von Erosionen;
- die Überwachung der Fischerei und Jagd sowie den Schutz und die Bewirtschaftung des Fischbestands;
- die Vorbeugung und Koordinierung der Waldbrandbekämpfung;
- die Vorbeugung und Bekämpfung von forstlichen Krankheiten, sowohl biotischen als auch abiotischen Ursprungs, sowie von Infektions- und Parasitenkrankheiten bei Wildtieren;
- die Erhebung und Beschreibung des Inventars von Wald- und Weidegütern, sowie die Erhebung von Daten und Umweltmonitoring-Parametern;
- Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes, des öffentlichen Rettungswesens und unterstützender Aufgaben der öffentlichen Ordnung.
Das Forstpersonal der Station Stern nimmt im Rahmen der Zuständigkeiten der Autonomen Provinz Bozen jene Aufgaben wahr, die auf nationaler Ebene den Carabinieri übertragen sind.