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Schlichten statt streiten!
Kriterien für die Einschränkung der Lichtverschmutzung und die Energieeinsparung
31.03.2026
< 1 Minute
Bild von ThMilherou / Pixabay
Pixabay
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 477 vom 5. Juli 2022 wurden die Kriterien für die Einschränkung der Lichtverschmutzung und für die Energieeinsparung genehmigt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Zuletzt aktualisiert: 31.03.2026, 08:46 Uhr