Gemäß Gemeindeverordnung betreffend die Gewährung von Tarifbegünstigungen bei Gemeindediensten laut EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung), gibt es die Möglichkeit, für den Schulausspeisungsdienst und für die Kindergartengebühr, eine Tarifermäßigung von 50% zu beantragen.
Die Tarifbegünstigung wird auf der Grundlage des Faktors wirtschaftliche Lage der Kernfamilie gewährt.
Bis zum FWL 2 ist der Tarif/die Gebühr im reduzierten Ausmaß von 50% geschuldet, darüber ist der Tarif im vollen Ausmaß geschuldet.
Der Antrag muss innerhalb 31.10.2024 (innerhalb 12.30 Uhr) in der Gemeinde abgegeben werden.
Dem Antrag müssen die EEVE für das Jahr 2023 und die Bescheinigung zum FWL beigelegt werden.
Die EEVE und die betreffende Bescheinigung zum FWL sind kostenlos. Die Abgabe der Erklärung kann kostenlos bei konventionierten Patronaten bzw. Steuerbeistandszentren (Caaf) erfolgen.
Was ist die EEVE?
https://leichte-sprache.provinz.bz.it/einheitliche-einkommenserklaerung-vermoegenserklaerung.asp
2024-2025 Ansuchen um Ermäßigung – Monatsgebühr Kindergarten
2024-2025 Ansuchen um Ermäßigung – Gebühr Schulausspeisung