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Schlichten statt streiten!
Verordnung genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4 vom 24.02.2026
01.01.2026
Die Verordnung regelt Begünstigungen, Zuschläge, Berechnungskriterien, den Wert der bebaubaren Grundstücke, Ermäßigungen, Dokumentation, Zahlungen und Verrechnungen der Gemeindeimmobiliensteuer (IMI).
Zuletzt aktualisiert: 26.02.2026, 10:32 Uhr