Ersatzerklärung des Notorietätsaktes - WOHNRECHT AUFGRUND HÖFEGESETZ

Ersatzerklärung zum Wohnrecht gemäß Art. 34 und 34-bis des Landesgesetzes über geschlossene Höfe (L.G. Nr. 17/2001)

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Beschreibung

Die erklärende Person bestätigt unter eigener Verantwortung, ein Wohnrecht auf einer (ganz oder teilweise) Wohnung zu besitzen, laut Reallast gemäß Art. 34 Abs. 5 und der Auslegung des Art. 34-bis. Dabei sind Katasterdaten zur Wohnung und etwaigem Zubehör anzugeben sowie das Datum des Erwerbs. Die Erklärung gilt steuerlich für die GIS und muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Enthalten sind rechtliche Hinweise auf das Zivilgesetzbuch und die Datenschutzbestimmungen laut EU-Verordnung 679/2016. Das Dokument beschreibt auch die Einreichungsmodalitäten und die Pflicht zur erneuten Abgabe bei Änderungen. Text liegt in italienischer und deutscher Sprache vor.

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Veröffentlichungsdatum

28.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 10:11 Uhr

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