Neufestsezung der Sekretariatsgebühren zu ausschließlichem Vorteil der Gemeinde

Beschlussniederschrift des GEMEINDEAUSSCHUSSES Nr. 72 vom 09.04.2008

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    Veröffentlichungsdatum

    17.03.2025

    Beschreibung

    Der Gemeindeausschuss hat die Sekretariatsgebühren aktualisiert – für Dokumente, Beglaubigungen, Lizenzen, Kopien und digitale Unterlagen. Die Preise reichen von 0,25 € für einfache Meldebescheinigungen bis 100 € für einseitige Verpflichtungserklärungen. Die Einnahmen kommen ausschließlich der Gemeinde zugute und werden haushaltsgerecht verbucht. Der Beschluss wurde einstimmig genehmigt und ist ab 22. April 2008 vollstreckbar.

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    Veröffentlichungsdatum

    17.03.2025

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    Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 18:38 Uhr

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    Antrag

    Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

    Dokument über die internen Arbeitsweisen

    Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

    Formulare

    Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

    Rechtsakt

    Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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    Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen