Öffnungszeiten:
Vormittag: von Montag bis Freitag: 08:00-12:30
Nachmittag: Montag und Mittwoch: 16:00-17:30
Zuständigkeiten:
Das Wahlamt hat die Aufgabe die Wählerlisten der Gemeinde zu führen. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen italienischen Staatsbürger eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben.
Für Regional- bzw. Landtagswahlen in der Region Trentino Südtirol müssen die Wähler außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein.
WAHLAUSWEIS
Im Jahr 2001 wurde ein neuer, für Wahlgänge gültiger Wahlausweis eingeführt, der bei jedem Wahlgang im Wahllokal vorzulegen ist.
Wer den neuen Wahlausweis verliert oder beschädigt, kann im Wahlamt ein Duplikat anfordern. Fehlerhafte Angaben können ebenfalls im Wahlamt richtiggestellt werden.
EINSCHREIBUNG IM VERZEICHNIS DER STIMMZÄHLER
Alle Wähler die sich im Verzeichnis der für das Amt eines Stimmzählers im Wahlsitz geeigneten Personen, eintragen möchten, können innerhalb 30. November jeden Jahres, entsprechendes Gesuch an das Wahlamt richten.
Erforderliche Voraussetzungen:
- Abschlusszeugnis einer Mittelschule
Einzureichende Unterlagen:
- Gesuch um Einschreibung in das Verzeichnis der Stimmzähler
EINTRAGUNG IM VERZEICHNIS DER WAHLSPRENGELVORSITZENDEN
In der Kanzlei eines jeden Berufungsgerichts wird ein Verzeichnis für die Eintragung derjenigen Personen, die als Wahlsprengelvorsitzende geeignet sind, aufgestellt.
Die Gesuche sind ans Wahlamt der Gemeinde bis Oktober eines jeden Jahres einzureichen, damit das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden für das darauffolgende Jahr auf den letzten Stand gebracht wird.
Erforderliche Voraussetzungen:
- Mindestens Abschulußdiplom einer Oberschule
- Zweisprachigkeitsnachweis A oder B
Einzureichende Unterlagen
- Gesuch um Einschreibung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden.