Die Gemeinde Abtei hat für die Amtsperiode 2025–2030 die Kommission eingesetzt, die für die Erstellung der Gemeindeverzeichnisse der Bürger zuständig ist, welche die Voraussetzungen für das Amt als Volksrichter beim Schwurgericht und beim Berufungsschwurgericht erfüllen. Die Kommission besteht aus dem Bürgermeister oder einem Bevollmächtigten und zwei Gemeinderäten, wie durch das Staatsgesetz vorgesehen. Die Ernennung erfolgte einstimmig per Handaufheben unter Einhaltung der regionalen Vorschriften. Die Sitzung fand im Gemeindesaal statt und wurde nach Feststellung der Beschlussfähigkeit eröffnet.