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Die neue Ausgabe der Gemeindezeitung ist online
Montag und Freitag von 10.00 bis 12.30 Uhr
Mittwoch von 16:00 bis 17:30 Uhr
Ebenso ist Parteienverkehr während der Öffnungszeiten der Gemeindeämter gestattet, falls der Bürgermeister anwesend ist
Zuletzt aktualisiert: 28.05.2024, 10:28 Uhr